15.11.2025. Die Katze ist aus dem Sack! Und doch Geheimniskrämerei: MZ titelt „Geheimwettbewerb“ in Sachen Veröffentlichung der Bieteranzahl

Der/die Leser(in) möge entscheiden, ob bei gleichzeitigen Bearbeiten von angeblichen Investoranfragen und Bewerbungen die konkrete Anzahl von Bietern aus „rechtlichen Gründen „, angeblich also nach juristischen Vorgaben die Geheimishaltung verpflichtend, nicht veröffentlicht werden darf . (Link eventuell bitte einkopieren)

http://www.protherme.de/wp-content/uploads/2025/11/schneidmz-scaled.jpg

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