15.11.2025. Die Katze ist aus dem Sack! Und doch Geheimniskrämerei: MZ titelt „Geheimwettbewerb“ in Sachen Veröffentlichung der Bieteranzahl
Der/die Leser(in) möge entscheiden, ob bei gleichzeitigen Bearbeiten von angeblichen Investoranfragen und Bewerbungen die konkrete Anzahl von Bietern aus „rechtlichen Gründen „, angeblich also nach juristischen Vorgaben die Geheimishaltung verpflichtend, …
